Maix-Lidor Familienstiftung

Die Maix-Lidor Familienstiftung wurde von Emile Schneiter errichtet. Le Maix-Lidor ist ein Bauernhof im La Vallée de la Brevine, der von 1885 bis 1938 der Familie Schneiter gehörte und 1889 der Geburtsort von Emiles Vater Paul Arthur Schneiter war. Paul Arthur war eines von neun Geschwistern.

Am Vorabend seines 60. Geburtstages veröffentlichte Emile Schneiter, genannt „Milet", das erste Notizbuch des Maix-Lidor, das das Leben seiner Vorfahren im La Brévine-Tal nachzeichnet, dem er sehr verbunden war. Als Kind verbrachte er dort alle Schulferien mit seiner Schwester Louise, genannt „Loulette", und ihren vielen Cousinen.

Emile Schneiter war nach seinem Studium der Rechtswissenschaften mit abgeschlossenem Doktorat in Bern sein ganzes Berufsleben lang ein talentierter und brillanter Unternehmer.

 

Im Jahre 1991 entstand die Idee, die MAIX-LIDOR Familienstiftung zu errichten, deren Hauptzweck die Unterstützung von Nachkommen der Familien von Ferdinand Schneiter (1853-1894) und Emma Bobillier (1860-1936) auf der Seite von Emile sowie von Nachkommen von Charles Pultau und Elisabeth Braes auf der Seite von Marie-José ist.

Der Kreis der potenziellen Begünstigten

Die MAIX-LIDOR Familienstiftung soll die jeweiligen Nachkommen der beiden genannten Familien finanziell unterstützen.

 

Ein Ermessensbegünstigter kann mit dem beiliegenden Formular einen Antrag auf Ausschüttung stellen. Zur Beurteilung, ob ein Antrag die Voraussetzungen für eine Ausschüttung erfüllt, wird der Stiftungsrat gemäss Stiftungsreglement von einem Familienrat unterstützt.

Wer ist ein potenzieller Begünstigter?

Zum Kreis der Begünstigten gehören folgende Personen:

 

(I) Die Nachkommen von Emile Schneiter (1919 – 2012) und Marie-José Schneiter-Pultau (1926 – 2013);

 

(II) die Nachkommen von Paul-Arthur Schneiter und Emma Jaillet (Eltern von Emile Schneiter) und die Nachkommen von Charles Pultau und Elisabeth Braes (Eltern von Marie-José Schneiter-Pultau);

 

(III) Die Nachkommen von Ferdinand Schneiter (Großvater väterlicherseits von Emile Schneiter) und seiner Frau Emma Bobillier.

 

Direkte Nachkommen der oben genannten Familien können eine Ausschüttung beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Ausschüttung?

Ausschüttungsanträge können für die Finanzierungen folgender Ausgaben berücksichtigt werden:

 

(I) Kosten für die Ausbildung der Kinder, wenn die Eltern diese nicht finanzieren können und/oder bei sonstigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten;

 

(II) medizinische oder andere Gesundheitsausgaben, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden;

 

(III) Unterstützung potenzieller Begünstigter bei Arbeitsplatzverlust aus wirtschaftlichen, medizinischen, psychischen oder physischen Gründen;

 

(IV) Unterstützung für Anspruchsberechtigte ab 60 Jahren, wenn diese nicht über genügend Vermögen und/oder eine ausreichende Rente nach schweizerischem oder gleichwertigem ausländischem Recht verfügen (z.B. AHV-Ergänzungsleistungen);

 

(V) Unterstützung für potenzielle Begünstigte, die sich mit anderen außergewöhnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sehen.

 

Gehört eine Person zum Kreis der potenziellen Begünstigten und erfüllt eine der oben genannten Voraussetzungen, kann sie einen Antrag auf Ausschüttung stellen. Der Stiftungsrat kann plausibilisierende Unterlagen verlangen.

 

Der Stiftungsrat prüft im Einvernehmen mit dem Familienrat den Antrag und entscheidet nach Maßgabe der Stiftungsordnung. In jedem Fall erhält die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller eine Rückmeldung des Stiftungsrates.